Webseite Gemeinde Koppl
Beschäftigungsbeginn: 01.12.2023
Beschäftigungsausmaß: 15 Wochenstunden (= 37,5 % einer Vollbeschäftigung)
(Das Jugendzentrum hat an zumindest zwei Tagen in der Woche am späten Nachmittag bzw. abends geöffnet)
Voraussetzungen:
• Abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen, psychologischen oder sozialen Bereich bzw. in Ausbildung stehend
• Selbstständige, aufgeschlossene, engagierte und flexible Arbeitsweise
• Absolute Zuverlässigkeit. Vorzugsweise mit Erfahrung in der offenen Jugendarbeit.
Worauf Sie sich freuen können:
• Teilzeitstelle (15 Wochenstunden) mit verantwortungsvoller Tätigkeit
• Sicherer Arbeitsplatz mit sinnstiftender Arbeit für die Gemeinschaft
• wertschätzender Umgang
• familienfreundlicher Arbeitgeber
• Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung
• 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde Vertragsbedienstetengesetz in der Entlohnungsgruppe d oder c. Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeit.
Hinweise: Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen werden nicht ersetzt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung samt Foto, Lebenslauf und einschlägigen
Zeugnissen richten Sie bitte bis 30. Oktober 2023 an:
Gemeinde Koppl, Dorfstraße 7, 5321 Koppl
zH Frau Amtsleiterin Mag. Franziska Wirnsperger
amtsleitung@koppl.at
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an amtsleitung@koppl.at